{"id":4580,"date":"2025-09-30T13:34:22","date_gmt":"2025-09-30T13:34:22","guid":{"rendered":"https:\/\/jurexgroup.com\/?page_id=4580"},"modified":"2026-02-06T17:02:54","modified_gmt":"2026-02-06T17:02:54","slug":"ovs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/jurexgroup.com\/de\/ows\/","title":{"rendered":"Allgemeine Verkaufsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine Verkaufsbedingungen - einschlie\u00dflich der Anforderungen f\u00fcr Lieferanten von mechanischen Reparaturanlagen Jurex I Ryszard Pilis - mit Sitz in Piaseczno&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>05-502 Piaseczno ul. Okr\u0119\u017cna 32B, NIP: PL123-155-57-38&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Allgemeine Bestimmungen&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden \u201eAGB\u201d genannt) bestimmen die Regeln f\u00fcr den Abschluss von Vertr\u00e4gen \u00fcber den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen, die von den Zak\u0142ady Mechaniczno-Remontowe Jurex I Ryszard Pilis mit Sitz in Piaseczno (05-502), ul. Okr\u0119\u017cna 32B, im Folgenden \u201eVerk\u00e4ufer\u201d genannt, angeboten werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Diese AVB gelten f\u00fcr alle Verkaufsgesch\u00e4fte von neuen Produkten (insbesondere Rohbauten) und Dienstleistungen, die der Verk\u00e4ufer gegen\u00fcber seinen Vertragspartnern (\u201eK\u00e4ufer\u201e) erbringt. Der K\u00e4ufer erkennt die vorliegenden AVB vollumf\u00e4nglich an und verzichtet auf die Anwendung allf\u00e4lliger eigener, fr\u00fcher vereinbarter Bedingungen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der Verk\u00e4ufer betreibt keinen Verbrauchsg\u00fcterkauf im Sinne der einschl\u00e4gigen Bestimmungen des allgemein geltenden Rechts. Die Zusammenarbeit findet ausschlie\u00dflich zwischen Unternehmern im Sinne des Art. 43 statt.<sup>1 <\/sup>Zivilgesetzbuch (B2B).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Diese AVB sind Bestandteil aller mit dem Verk\u00e4ufer abgeschlossenen Kauf- und Werkvertr\u00e4ge, einschlie\u00dflich der Nach- oder Ersatzlieferungen, und regeln die gegenseitigen Beziehungen zwischen Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer. Abweichungen von der Anwendung dieser AVB bed\u00fcrfen bei sonstiger Unwirksamkeit einer formularm\u00e4\u00dfig dokumentierten Vereinbarung der Parteien. Bei Widerspr\u00fcchen zwischen den Bedingungen einer individuellen Vereinbarung und diesen AEB haben die individuell vereinbarten Bedingungen Vorrang, und die AEB sind verbindlich, soweit sie nicht geregelt sind.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(5) OWS werden dem K\u00e4ufer zusammen mit dem Angebot mitgeteilt und von ihm angenommen und sind auch auf der Website https:\/\/jurexgroup.com abrufbar. Bleibt der K\u00e4ufer in st\u00e4ndiger Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem Verk\u00e4ufer, so gilt die Annahme der AVB bei der ersten Bestellung als deren Annahme f\u00fcr alle nachfolgenden Bestellungen und Kaufvertr\u00e4ge, bis der Inhalt der AVB ge\u00e4ndert oder ihre Anwendung widerrufen wird.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Die fehlende Abnahme dieser AVB durch den K\u00e4ufer berechtigt den Verk\u00e4ufer, die Ausgabe und Lieferung von Waren oder die Erbringung einer Leistung bis zur Abnahme durch den K\u00e4ufer durch Abgabe einer entsprechenden Erkl\u00e4rung zur\u00fcckzuhalten. Der Verk\u00e4ufer kann eine Nachfrist zur Abnahme dieser AVB setzen und nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zur\u00fccktreten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Die AVB werden einmal j\u00e4hrlich, sp\u00e4testens bis zum 31. Januar eines jeden Jahres, \u00fcberpr\u00fcft und aktualisiert und von Jurex I Mechanical and Repair Plant genehmigt. \u00c4nderungen der AVB treten mit dem Datum ihrer Ver\u00f6ffentlichung auf der Website des Verk\u00e4ufers in Kraft, es sei denn, es wird ein anderes Datum f\u00fcr das Inkrafttreten angegeben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>8. Die AGB sind in polnischer Sprache abgefasst und unterliegen dem polnischen Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung der AVB oder aus den auf ihrer Grundlage geschlossenen Vertr\u00e4gen ergeben, werden von dem f\u00fcr den Sitz des Verk\u00e4ufers zust\u00e4ndigen Gericht entschieden. 9. (9) Sollte sich eine der Bestimmungen der AVB als ung\u00fcltig oder unwirksam erweisen, so ber\u00fchrt dies nicht die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen, die weiterhin in Kraft bleiben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>II. Abschluss des Vertrages&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1 Das Zustandekommen des Vertrages setzt die Erteilung eines Auftrages durch den K\u00e4ufer und die Annahme (Akzeptanz) dieses Auftrages durch den Verk\u00e4ufer durch die Best\u00e4tigung der Auftragsannahme zur Ausf\u00fchrung voraus.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Bestellung sollte in Form eines schriftlichen Dokuments erfolgen, das der K\u00e4ufer dem Unternehmen des Verk\u00e4ufers vorlegt, oder durch elektronische Kommunikation.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Recht vor, eine Bestellung innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Bestellung ohne Angabe von Gr\u00fcnden abzulehnen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Eine vom Verk\u00e4ufer angenommene Bestellung muss vom K\u00e4ufer schriftlich unter Androhung der Unwirksamkeit oder einer gleichwertigen Form widerrufen werden. Wird die Bestellung vom K\u00e4ufer nicht angenommen oder storniert, kommt der Vertrag nicht zustande.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Die Liefertermine sind in der Auftragsbest\u00e4tigung angegeben und bezeichnen das Datum, an dem die Ware an den angegebenen Lieferort geliefert wird.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Eine \u00c4nderung der Bedingungen der AGB, des Vertrages oder gesonderter m\u00fcndlicher Vereinbarungen wird mit schriftlicher (oder gleichwertiger) Best\u00e4tigung durch den Verk\u00e4ufer wirksam und gilt nur f\u00fcr den jeweiligen Gesch\u00e4ftsfall.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>III. Informationen \u00fcber Waren, Angebote, Muster, Preise&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Alle technischen Angaben zu den Waren, die sich aus Katalogen, Prospekten und sonstigem Werbematerial des Verk\u00e4ufers oder der Lieferanten der jeweiligen Komponenten oder Dienstleistungen ergeben, sind Richtwerte und gelten nur insoweit, als sie von beiden Parteien vereinbart werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, sich mit den technischen Parametern der bestellten Ware vertraut zu machen, sowie alle technischen Parameter genau zu bestimmen und die entsprechende technische Dokumentation der aufzuarbeitenden Teile zur Verf\u00fcgung zu stellen. Der Verk\u00e4ufer ist verpflichtet, die Ware zu liefern oder die Dienstleistung gem\u00e4\u00df der Bestellung des K\u00e4ufers zu erbringen. Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr etwaige M\u00e4ngel des Auftragsgegenstandes, die sich aus der \u00dcbermittlung unvollst\u00e4ndiger oder widerspr\u00fcchlicher technischer Parameter durch den K\u00e4ufer ergeben. Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr die weitere Anwendung, die Art der Montage, die Betriebsbedingungen oder die Art der Nutzung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Anzeigen, Werbespots und Kataloge \u00fcber die vom Verk\u00e4ufer angebotenen Waren dienen nur zu Informationszwecken. Die vom Verk\u00e4ufer ausgestellten Muster und Proben dienen lediglich der Veranschaulichung und zu Ausstellungszwecken. (4) Die Preise in den vom Verk\u00e4ufer vorgelegten Preislisten gelten bis zur schriftlichen Mitteilung ihrer \u00c4nderung. Ma\u00dfgeblich ist der zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem K\u00e4ufer vereinbarte Preis. Einzelne Angebote sind zu dem im Angebot angegebenen Datum g\u00fcltig.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Die Preise f\u00fcr die vom Verk\u00e4ufer angebotenen Waren und Dienstleistungen verstehen sich, sofern nicht ausdr\u00fccklich anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Der Endpreis der Waren oder Dienstleistungen wird auf der Grundlage der am Tag der Bestellung beim Verk\u00e4ufer geltenden Preise festgelegt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Vom Verk\u00e4ufer gew\u00e4hrte Preisnachl\u00e4sse, Rabatte, Skonti etc. m\u00fcssen individuell schriftlich (oder in gleichwertiger Form) vereinbart werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>8 Bei Aufarbeitungsleistungen umfasst der Preis nur die Kosten f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Aufarbeitungsarbeiten und nicht den Wert der vom K\u00e4ufer \u00fcberlassenen Materialien. Der Verk\u00e4ufer tr\u00e4gt keine finanzielle Verantwortung f\u00fcr den Wert der zur Aufarbeitung \u00fcbergebenen Teile.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(9) Die Preise k\u00f6nnen sich \u00e4ndern, insbesondere wenn sich die Kosten f\u00fcr Rohstoffe, Materialien und Energie oder die Kosten f\u00fcr Leistungen Dritter, die sich auf die Ausf\u00fchrung des Vertrags auswirken, wesentlich \u00e4ndern.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(10) Auf den Preis der Waren oder Dienstleistungen k\u00f6nnen zus\u00e4tzliche Kosten aufgeschlagen werden, einschlie\u00dflich: Diagnostik, \u00dcberpr\u00fcfung, Vorbereitung von Teilen f\u00fcr die Wiederaufbereitung, spezielle Verpackung, Transport, Handhabung, Lagerung oder andere Kosten, die individuell mit dem K\u00e4ufer vereinbart werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Kann ein Auftrag durch Verschulden des K\u00e4ufers nicht ausgef\u00fchrt werden (z.B. Lieferung eines zur Aufarbeitung ungeeigneten Teiles oder R\u00fccknahme des Auftrages nach Beginn der Ausf\u00fchrung), so ist der K\u00e4ufer verpflichtet, die dem Verk\u00e4ufer bis zur Einstellung des Auftrages entstandenen Kosten zu tragen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(12) Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich bei der Versendung von wiederaufzuarbeitenden Gegenst\u00e4nden das Recht vor, aufgrund des nach Pr\u00fcfung festgestellten tats\u00e4chlichen Zustandes der Gegenst\u00e4nde die Bedingungen des Auftrages, insbesondere auch den Preis oder die Ausf\u00fchrungszeit des Auftrages zu \u00e4ndern.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>IV. Ausf\u00fchrung der Bestellung&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Waren und Wiederaufbereitungsleistungen werden entsprechend der Bestellung des K\u00e4ufers, insbesondere den vom K\u00e4ufer angegebenen technischen Parametern und Unterlagen, ausgef\u00fchrt. Im Falle der Herstellung neuer Produkte beh\u00e4lt sich der Verk\u00e4ufer eine Marge f\u00fcr die quantitative Genauigkeit bei der Ausf\u00fchrung der Bestellung von plus\/minus 10% vor.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Waren werden in Mengen entsprechend den Verkaufseinheiten (z.B. St\u00fcck) verkauft. Es liegt in der Verantwortung des K\u00e4ufers, sicherzustellen, dass die technischen Daten, Zeichnungen, Spezifikationen, Qualit\u00e4t und Menge des in seiner Bestellung oder seinem Vertrag angegebenen Materials vollst\u00e4ndig und genau sind und seinem Bedarf entsprechen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Enth\u00e4lt die Bestellung keine Bezugnahme auf eine Norm, eine technische Zeichnung oder eine Beschreibung der gew\u00fcnschten Materialbeschaffenheit, so ist die bestellte Ware als handels\u00fcbliche Ware zu liefern, wobei der Verk\u00e4ufer nicht f\u00fcr die Erf\u00fcllung besonderer Qualit\u00e4tsanforderungen haftet, die ihm vom K\u00e4ufer nicht rechtzeitig und in geeigneter Weise mitgeteilt worden sind.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Bei Aufbereitungsleistungen aus \u00fcberlassenen Materialien beschr\u00e4nkt sich die Haftung des Verk\u00e4ufers ausschlie\u00dflich auf die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung der Aufbereitungsarbeiten. Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, Sch\u00e4den oder Ausf\u00e4lle, die sich aus der Beschaffenheit, Qualit\u00e4t oder versteckten M\u00e4ngeln der vom K\u00e4ufer \u00fcberlassenen Materialien ergeben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die aufzuarbeitenden Elemente vollst\u00e4ndig, ordnungsgem\u00e4\u00df vorbereitet und frei von M\u00e4ngeln zu liefern, die die Durchf\u00fchrung der Leistung verhindern. Stellt sich heraus, dass das \u00fcberlassene Material f\u00fcr die Aufarbeitung nicht geeignet ist, hat der Verk\u00e4ufer das Recht, von der Ausf\u00fchrung des Auftrages ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten und dem K\u00e4ufer die bereits entstandenen Kosten im Zusammenhang mit dem Beginn der Ausf\u00fchrung in Rechnung zu stellen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Bei neuen Produkten hat der Verk\u00e4ufer sicherzustellen, dass die Ausf\u00fchrung den vereinbarten technischen Spezifikationen entspricht. Das Vorhandensein zul\u00e4ssiger M\u00e4ngel innerhalb der von den geltenden Normen vorgesehenen Grenzen kann nicht ausgeschlossen werden. Der K\u00e4ufer verpflichtet sich daher, vor der bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Verwendung der Produkte die gesetzlich oder nach den einschl\u00e4gigen technischen Regeln und Normen vorgeschriebenen Pr\u00fcfungen und Qualit\u00e4tskontrollen durchzuf\u00fchren.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Qualit\u00e4tsdokumente (z.B. Materialzeugnisse, Messprotokolle, WZ-Dokumente) sind der Ware oder den \u00fcberholten Teilen nur beizuf\u00fcgen, wenn dies in der Bestellung oder im Vertrag ausdr\u00fccklich vorgesehen ist. Der Verk\u00e4ufer ist nicht verpflichtet, die in den vom K\u00e4ufer zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen enthaltenen technischen Angaben zu \u00fcberpr\u00fcfen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>V. Anzeige von Beanstandungen, Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der K\u00e4ufer\/Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Produkte und wiederaufgearbeiteten Bauteile unverz\u00fcglich nach Erhalt in quantitativer und qualitativer Hinsicht auf offensichtliche M\u00e4ngel zu untersuchen. (2) Beanstandungen von Mengenm\u00e4ngeln sind sp\u00e4testens innerhalb von 2 Tagen nach Abnahme zu r\u00fcgen. Beanstandungen von Sachm\u00e4ngeln sind dem Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich nach ihrer Entdeckung, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 2 Tagen, schriftlich mitzuteilen:<\/p>\n\n\n\n<p>a) innerhalb von 3 Tagen ab dem Datum der Auftragsannahme: f\u00fcr \u00e4u\u00dfere M\u00e4ngel und Ma\u00dfabweichungen; b) innerhalb von 5 Tagen ab dem Datum der Auftragsannahme: f\u00fcr innere M\u00e4ngel.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Interne Defekte, die bei der Bearbeitung festgestellt werden, sollten dem Verk\u00e4ufer gemeldet werden, wenn der \u00dcberschuss die Reparatur des Teils erm\u00f6glicht, wobei eine weitere Bearbeitung, die die Reparatur unm\u00f6glich machen w\u00fcrde, nicht zul\u00e4ssig ist. 3. (3) Der Verk\u00e4ufer gew\u00e4hrt eine Qualit\u00e4tsgarantie f\u00fcr die hergestellten Produkte (neue Pfanne) f\u00fcr einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem in der Rechnung angegebenen Verkaufsdatum.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Bei Aufarbeitungsleistungen der Schalen aus vom K\u00e4ufer beigestellten Materialien \u00fcbernimmt der Verk\u00e4ufer eine Qualit\u00e4tsgarantie ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Richtigkeit und Haltbarkeit der durchgef\u00fchrten Aufarbeitungsarbeiten f\u00fcr einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem in der Rechnung angegebenen Verkaufsdatum.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Beanstandungen sind schriftlich oder elektronisch an die Adresse des Verk\u00e4ufers (E-Mail: biuro@jurex.it.pl) zu richten. (6) Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, dem Verk\u00e4ufer einen Reklamationsbericht mit einer angemessenen Beschreibung und Fotodokumentation der festgestellten M\u00e4ngel oder Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten zu \u00fcbermitteln. In F\u00e4llen, in denen der Verk\u00e4ufer eine zus\u00e4tzliche Inspektion beim K\u00e4ufer f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt, veranlasst er, dass ein Vertreter des Verk\u00e4ufers den Betrieb des K\u00e4ufers aufsucht; wird die Reklamation jedoch abgelehnt, gehen die Kosten f\u00fcr eine solche Reise zu Lasten des K\u00e4ufers.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Das beanstandete rekonditionierte Produkt oder Bauteil muss in unbearbeitetem Zustand bleiben und dem Verk\u00e4ufer w\u00e4hrend des gesamten Reklamationsverfahrens zur Verf\u00fcgung stehen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verk\u00e4ufer legt fest, dass in bestimmten F\u00e4llen die Grundlage f\u00fcr die Pr\u00fcfung einer Reklamation die Erstellung eines Reklamationsprotokolls und einer Fotodokumentation durch den Vertreter des Verk\u00e4ufers unmittelbar nach der Meldung der Reklamation durch den K\u00e4ufer ist.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(9) Reklamationen werden je nach Art der Leistung, Art und Anzahl der Artikel individuell gepr\u00fcft. Der Verk\u00e4ufer informiert den K\u00e4ufer \u00fcber die voraussichtliche Bearbeitungszeit unmittelbar nach Erhalt der Reklamation, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach deren Eingang.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(10) Wird eine Beanstandung anerkannt, so kann der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl: a) nachbessern, b) den Mangel beseitigen, c) die Ware durch eine mangelfreie Ware ersetzen, d) einen angemessenen Preisnachlass gew\u00e4hren.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(11) Die Erledigung einer Reklamation in der vorgenannten Weise schlie\u00dft weitergehende Anspr\u00fcche oder Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers aus.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(12) Der Verk\u00e4ufer kann die Annahme einer Reklamation verweigern, wenn das Produkt oder das Bauteil vom K\u00e4ufer oder von Dritten unsachgem\u00e4\u00df angewendet, montiert, benutzt oder verarbeitet wurde.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(13) Ist nur ein Teil der gelieferten Produkte mangelhaft und von den mangelfreien Produkten trennbar, beschr\u00e4nkt sich das R\u00fccktrittsrecht des K\u00e4ufers nur auf die mangelhaften Produkte. (14) Bis zur endg\u00fcltigen Kl\u00e4rung der Reklamation ist der K\u00e4ufer verpflichtet, die beanstandete Ware bzw. den beanstandeten Gegenstand so zu lagern, dass eine Besch\u00e4digung oder ein Verlust ausgeschlossen ist.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(15) Im Falle einer Beanstandung ist die R\u00fcckgabe der Produkte oder Gegenst\u00e4nde nach Aufarbeitung an den Verk\u00e4ufer nur nach vorheriger Ank\u00fcndigung, schriftlicher Annahme durch den Verk\u00e4ufer und vorheriger Lieferung, die mindestens Datum, Uhrzeit und Art der Lieferung enth\u00e4lt, m\u00f6glich.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(16) Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr M\u00e4ngel und Sch\u00e4den, die zur\u00fcckzuf\u00fchren sind auf: a) fehlerhaftes Material, das vom K\u00e4ufer zur Aufarbeitung geliefert wird, b) fehlerhafte Montage oder Bedienung, c) Konstruktions- oder Ausf\u00fchrungsfehler Dritter, d) Nichtbeachtung von Bedienungsempfehlungen, e) nat\u00fcrliche Abnutzung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(17) Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die w\u00e4hrend des Transports oder beim Entladen der Produkte beim K\u00e4ufer entstehen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(18) Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, die Bearbeitung einer Reklamation zur\u00fcckzubehalten, bis der K\u00e4ufer alle f\u00e4lligen Forderungen des Verk\u00e4ufers beglichen hat.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(19) Mit der Annahme dieses Reklamationsverfahrens verzichtet der K\u00e4ufer auf das Recht, seine Forderungen gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer einseitig zu verrechnen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>20. Bei neuen Produkten ist die Bedingung f\u00fcr die Annahme der vom Verk\u00e4ufer angenommenen R\u00fccksendungen, dass sie unbesch\u00e4digt, unbearbeitet und anhand der in der Dokumentation enthaltenen Parameter identifizierbar sind. 21. Soweit in diesen AVB nicht vorgesehen, ist die M\u00e4ngelhaftung des Verk\u00e4ufers gem\u00e4\u00df Artikel 558 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches vollst\u00e4ndig ausgeschlossen, jedoch gilt diese Bestimmung nur f\u00fcr Vertr\u00e4ge mit Unternehmern.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>21 Wenn der Beschwerde stattgegeben wird:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>a) Die Kosten f\u00fcr den Transport des reklamierten Produkts zum und vom Verk\u00e4ufer gehen zu Lasten des Verk\u00e4ufers,&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>b) die Kosten f\u00fcr Sachverst\u00e4ndigengutachten, Pr\u00fcfungen oder zus\u00e4tzliche Reisen im Zusammenhang mit einer anerkannten Reklamation gehen zu Lasten des Verk\u00e4ufers. (22) Wenn eine Reklamation abgelehnt wird:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>a) die Kosten f\u00fcr Transport, Dienstreisen, Pr\u00fcfungen, Gutachten und eventuelle Reisekosten gehen zu Lasten des K\u00e4ufers, b) der Verk\u00e4ufer teilt dem K\u00e4ufer schriftlich oder elektronisch die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Ablehnung einer Reklamation mit, c) das Produkt wird beim Verk\u00e4ufer zur Abholung bereitgehalten oder kann auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers an diesen zur\u00fcckgesandt werden, d) die Erstattung der vorgenannten Kosten erfolgt auf der Grundlage einer vom Verk\u00e4ufer ausgestellten Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, zu deren Bezahlung sich der K\u00e4ufer innerhalb der auf dem Dokument angegebenen Frist verpflichtet.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 VI. Lieferung, Frist und Kosten&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1 Die Lieferung der Waren oder die R\u00fcckgabe der \u00fcberholten Teile des K\u00e4ufers erfolgt auf der Grundlage der vom K\u00e4ufer erteilten Bestellung und in der vereinbarten Weise.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Bestellung soll schriftlich oder elektronisch erfolgen und folgende Angaben enthalten: den genauen Namen und die Anschrift des K\u00e4ufers, das Sortiment, die Menge der zur Aufarbeitung zu bestellenden Waren oder Teile, das Datum und den Ort der Lieferung\/Abholung, die vereinbarte Zahlungsart und das Zahlungsdatum sowie die Angaben zu der Person, die berechtigt ist, Bestellungen im Namen des K\u00e4ufers aufzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verk\u00e4ufer ist an den Liefertermin nur gebunden, wenn er ihn schriftlich (oder gleichwertig) best\u00e4tigt. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die Ware oder die \u00fcberholten Teile zum vereinbarten Termin abzunehmen. (4) Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich um die Dauer eines Hindernisses, das auf einem Umstand beruht, den die Parteien nicht zu vertreten haben, insbesondere: nicht rechtzeitige Belieferung durch Zulieferer des Verk\u00e4ufers, Ereignisse h\u00f6herer Gewalt, technische Ausf\u00e4lle, Stromausf\u00e4lle, Transport- und Zollverz\u00f6gerungen, Stra\u00dfensperren, Verkehrsbeschr\u00e4nkungen, Materialmangel oder sonstige Umst\u00e4nde, die der Verk\u00e4ufer nicht zu vertreten hat und von denen der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich zu benachrichtigen ist. In solchen F\u00e4llen stehen dem K\u00e4ufer keine Schadensersatzanspr\u00fcche gegen den Verk\u00e4ufer zu.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Ort der Abnahme von Waren oder \u00fcberholten Teilen der Sitz des Verk\u00e4ufers. Die Abnahme findet in Anwesenheit von Vertretern beider Parteien statt. Der Verk\u00e4ufer hat dem K\u00e4ufer seine Abholbereitschaft mindestens 3 Tage vor dem geplanten Liefertermin der Fertigteile mitzuteilen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Der K\u00e4ufer ist zur Abholung der Ware bzw. der \u00fcberholten Teile verpflichtet, sobald ihm deren Verf\u00fcgbarkeit im Lager des Verk\u00e4ufers\/der Lieferbereitschaft angezeigt wird. Im Falle des Annahmeverzuges ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, dem K\u00e4ufer die Lagerkosten in Rechnung zu stellen. \u00dcberschreitet der Annahmeverzug des K\u00e4ufers 2 Monate, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, nach seiner Wahl die Ware weiterzuverkaufen oder zu ver\u00e4u\u00dfern bzw. zu verschrotten, nachdem er dem K\u00e4ufer die Abnahme mit einer Nachfrist von einem Monat angek\u00fcndigt hat, wobei der K\u00e4ufer in jedem Fall verpflichtet ist, dem Verk\u00e4ufer die volle Verg\u00fctung f\u00fcr die erbrachte Aufarbeitungsleistung bzw. f\u00fcr die Herstellung eines neuen Gegenstandes zu zahlen und dar\u00fcber hinaus die Kosten der Lagerung und einer etwaigen Entsorgung\/Verschrottung zu tragen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>7. Jede Teillieferung stellt ein gesondertes Gesch\u00e4ft dar und kann vom Verk\u00e4ufer gesondert in Rechnung gestellt werden. (8) Wird ein Auftrag ganz oder teilweise zur\u00fcckgezogen, so ist der K\u00e4ufer verpflichtet, alle dem Verk\u00e4ufer im Zusammenhang mit der Erf\u00fcllung des Auftrags entstandenen Kosten zu tragen. Bei der Wiederaufarbeitung von Teilen ist eine R\u00fccknahme der Bestellung nach Beginn der Arbeiten nicht zul\u00e4ssig.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(9) Wird ein vom Verk\u00e4ufer (oder dessen Lieferanten) organisierter Transport verwendet, ist der K\u00e4ufer verpflichtet, alle Mittel f\u00fcr eine effiziente Entladung bereitzustellen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(10) Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Lieferfrist und den Liefertermin im Falle von Schwierigkeiten, die er nicht zu vertreten hat, wie z.B. Verkehrseinschr\u00e4nkungen, Witterungsbedingungen oder Stra\u00dfensperren, zu \u00e4ndern. In solchen F\u00e4llen hat der K\u00e4ufer keinen Anspruch auf versp\u00e4tete Lieferung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(11) Die Kosten f\u00fcr die Lieferung der Ware bzw. die R\u00fccksendung der wiederaufbereiteten Teile an den K\u00e4ufer und sonstige Zusatzleistungen werden bei Auftragserteilung individuell festgelegt. Sonstige Kosten, die im Zuge der Erf\u00fcllung anfallen (z.B. Umpacken, zus\u00e4tzliche Sicherheiten, Handling, Steuern, Transportkosten), gehen zu Lasten des K\u00e4ufers, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(12) Der K\u00e4ufer ist f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Vorbereitung, Verpackung und den Schutz der zur Aufarbeitung \u00fcbergebenen Werkst\u00fccke verantwortlich. Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die w\u00e4hrend des Transports der anvertrauten Materialien entstehen oder f\u00fcr M\u00e4ngel, die sich aus deren Eigenschaften ergeben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(13) Der Verk\u00e4ufer legt fest, dass bei Zahlungsverzug, Nichtzahlung von Verzugszinsen oder \u00dcberschreitung des einger\u00e4umten Kreditlimits die Ausf\u00fchrung weiterer Auftr\u00e4ge bis zur Begleichung der R\u00fcckst\u00e4nde ausgesetzt wird.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>VII. Lieferung und Gefahr\u00fcbergang&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Soweit die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder der Besch\u00e4digung der Ware mit der \u00dcbergabe an die zur Entgegennahme berechtigte Person, auch an einen vom K\u00e4ufer benannten oder vom Verk\u00e4ufer ausgew\u00e4hlten Spediteur oder Frachtf\u00fchrer, auf den K\u00e4ufer \u00fcber.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Bei Selbstanlieferung von aufzuarbeitenden Teilen tr\u00e4gt der K\u00e4ufer das Risiko des Transports des ihm anvertrauten Materials zum und vom Betrieb des Verk\u00e4ufers, unabh\u00e4ngig davon, ob der Transport durch Eigenleistung des K\u00e4ufers oder durch einen Spediteur durchgef\u00fchrt wird. Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die w\u00e4hrend des Transports des ihm anvertrauten Materials entstehen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Mangels detaillierter Vereinbarungen \u00fcber Transportart und -termin beh\u00e4lt sich der Verk\u00e4ufer die Wahl des Transportunternehmens, der Versandart und des Liefertermins vor, ohne f\u00fcr die Wahl der schnellsten oder billigsten L\u00f6sung zu garantieren.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Eine pers\u00f6nliche Abholung der Ware oder der \u00fcberholten Teile ist nach vorheriger Absprache im Betrieb des Verk\u00e4ufers m\u00f6glich. Sobald die Ware oder Teile an den K\u00e4ufer oder eine von ihm beauftragte Person \u00fcbergeben werden, geht jede Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs, der Besch\u00e4digung oder der Verschlechterung der Ware auf den K\u00e4ufer \u00fcber.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>VIII. Verpackung und Transport&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Verk\u00e4ufer hat mit der gebotenen Sorgfalt daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die Waren und wiederaufgearbeiteten Gegenst\u00e4nde f\u00fcr die Dauer des Transports in einer ihrer Art und den technischen Erfordernissen entsprechenden Weise gesch\u00fctzt sind. (2) Die Kosten f\u00fcr die Standardverpackung sind im Preis der Ware oder Leistung enthalten. Sonderverpackungen (z.B. Kisten, zus\u00e4tzlicher Schutz, nicht normgerechte Paletten) werden nach der jeweils g\u00fcltigen Preisliste des Verk\u00e4ufers oder entsprechenden Vereinbarungen zwischen den Parteien gesondert in Rechnung gestellt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Einwegverpackungen werden nicht zur\u00fcckgenommen. Standardpaletten k\u00f6nnen zur\u00fcckgegeben werden - der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, ein Pfand f\u00fcr Mehrwegpaletten in der mit dem K\u00e4ufer vereinbarten H\u00f6he zu erheben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Die Frist f\u00fcr die R\u00fcckgabe von Mehrwegpaletten betr\u00e4gt 14 Tage ab dem Datum ihres Eingangs beim K\u00e4ufer, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Werden die Paletten nicht innerhalb dieser Frist zur\u00fcckgegeben, stellt der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer eine Rechnung mit Mehrwertsteuer aus, die dem Wert der nicht zur\u00fcckgegebenen Paletten entspricht und gem\u00e4\u00df der aktuellen Preisliste des Verk\u00e4ufers ermittelt wird.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Bei rechtzeitiger R\u00fccksendung der Paletten gehen die Transportkosten zu Lasten des Verk\u00e4ufers. Im Falle einer versp\u00e4teten R\u00fcckgabe der Paletten gehen die Transportkosten zu Lasten des K\u00e4ufers. Der K\u00e4ufer muss den Verk\u00e4ufer jedes Mal \u00fcber seine Absicht informieren, die Paletten zur\u00fcckzugeben, damit der Verk\u00e4ufer die R\u00fcckgabe organisieren kann.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Die Gefahr der zuf\u00e4lligen Besch\u00e4digung oder des Verlustes des Gutes auf dem Transportweg tr\u00e4gt der Frachtf\u00fchrer, sofern die Parteien nicht in einer gesonderten Vereinbarung etwas anderes vereinbart haben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>IX. Entsch\u00e4digung und Haftung&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Haftung des Verk\u00e4ufers f\u00fcr die Ausf\u00fchrung eines Auftrages ist ausschlie\u00dflich auf den tats\u00e4chlichen Schaden beschr\u00e4nkt, der auf Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit des Verk\u00e4ufers zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Jegliche Haftung des Verk\u00e4ufers f\u00fcr entgangene Vorteile, indirekte Sch\u00e4den, Liegekosten, Vertragsstrafen oder sonstige Anspr\u00fcche Dritter gegen den K\u00e4ufer ist ausgeschlossen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Haftung des Verk\u00e4ufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist maximal auf den Nettowert der Verg\u00fctung beschr\u00e4nkt, die der Verk\u00e4ufer f\u00fcr den jeweiligen Auftrag\/Arbeitsabschnitt erhalten hat, in dessen Zusammenhang der Schaden entstanden ist.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Bei Wiederaufarbeitungsleistungen aus vom K\u00e4ufer beigestellten Materialien beschr\u00e4nkt sich die Haftung des Verk\u00e4ufers ausschlie\u00dflich auf die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung der Wiederaufarbeitung. Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, Sch\u00e4den oder Ausf\u00e4lle, die sich aus der Beschaffenheit, der Qualit\u00e4t oder den M\u00e4ngeln der vom K\u00e4ufer beigestellten Materialien ergeben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die Anweisungen des Verk\u00e4ufers bez\u00fcglich Transport, Montage, Betrieb und Wartung der Ware zu befolgen. Die Haftung des Verk\u00e4ufers ist ausgeschlossen, wenn der K\u00e4ufer diese Anweisungen nicht befolgt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr die Folgen einer dem Verwendungszweck oder der technischen Kenntnis zuwiderlaufenden Verwendung von Waren oder Dienstleistungen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Der K\u00e4ufer hat die Anweisungen f\u00fcr die Weiterverarbeitung der Ware (Herstellungsanweisung), die Montage, die Inbetriebnahme und den Betrieb (Betriebsanweisung) strikt einzuhalten. Die Haftung des Verk\u00e4ufers ist ausgeschlossen, wenn der K\u00e4ufer diese Anweisungen nicht beachtet oder wenn der K\u00e4ufer die in den einschl\u00e4gigen gesetzlichen Vorschriften oder Normen festgelegten Bedingungen f\u00fcr die Freigabe der Ware zum Betrieb oder f\u00fcr die Freigabe der Ware zum Inverkehrbringen und allgemeinen Gebrauch oder f\u00fcr die Freigabe zum Inverkehrbringen und individuellen Gebrauch nicht erf\u00fcllt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>X. Zahlungsbedingungen&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Zahlung der empfangenen Ware hat ohne Abzug, unverz\u00fcglich, zu dem zwischen den Parteien vereinbarten oder auf dem jeweiligen Abrechnungsdokument (insbesondere der Umsatzsteuerrechnung) angegebenen Zeitpunkt oder nach den sonst vereinbarten Zahlungsbedingungen zu erfolgen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der K\u00e4ufer wird zum Zeitpunkt der vollst\u00e4ndigen Bezahlung der Ware innerhalb der vom Verk\u00e4ufer gesetzten Fristen Eigent\u00fcmer der Ware (Eigentumsvorbehalt an der verkauften Sache - Artikel 589 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs), sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Jede gegenteilige Vereinbarung bedarf zu ihrer G\u00fcltigkeit der Schriftform oder einer gleichwertigen Form. (3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>d) F\u00fcr die ersten beiden Auftr\u00e4ge des K\u00e4ufers beh\u00e4lt sich der Verk\u00e4ufer die Verpflichtung vor, eine Vorauszahlung in H\u00f6he von 100% des Auftragswertes vor Beginn der Bearbeitung oder am Tag der Lieferung der fertigen Artikel zu leisten;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>d) F\u00fcr die dritte und vierte Bestellung des K\u00e4ufers sind die Zahlungsbedingungen wie folgt definiert: 50% Vorauszahlung vor Beginn der Leistung oder vor Freigabe der fertigen Ware und 50% Zahlung per Bank\u00fcberweisung innerhalb von 7 Tagen nach der Schlussrechnung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>d) Ab der f\u00fcnften Bestellung hat der K\u00e4ufer das Recht auf einen Zahlungsaufschub von 7 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern er seine fr\u00fcheren Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer vollst\u00e4ndig und rechtzeitig beglichen hat.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>d) Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Recht vor, den dem K\u00e4ufer gew\u00e4hrten Handelskredit zu widerrufen und bei Zahlungsverzug auf die Vorauszahlungsbedingungen 100% zur\u00fcckzugreifen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, die Ausf\u00fchrung eines Auftrages zur\u00fcckzuhalten oder die Freigabe der Ware zu verweigern, bis der K\u00e4ufer alle offenen Rechnungen f\u00fcr fr\u00fchere Lieferungen oder Leistungen bezahlt hat.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Als Datum der Zahlung gilt das Datum der Gutschrift auf dem Bankkonto des Verk\u00e4ufers.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Bei Zahlungsverzug ist der Verk\u00e4ufer ohne weitere Ank\u00fcndigung berechtigt, im kaufm\u00e4nnischen Verkehr Verzugszinsen in gesetzlicher H\u00f6he zu berechnen. Die Verzugszinsen werden von dem Tag an berechnet, der auf den Tag folgt, an dem die Zahlungsfrist abgelaufen ist.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, neben der Hauptforderung und den Verzugszinsen auch die Kosten des Gerichts, der Zwangsvollstreckung, der anwaltlichen Vertretung und alle mit der Einziehung dieser Forderung verbundenen Kosten zu verlangen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(8) Ist der K\u00e4ufer mit f\u00e4lligen Zahlungen aus mehreren Rechnungen in Verzug, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, Zahlungen des K\u00e4ufers aus einer Rechnung zun\u00e4chst auf die Verzugszinsen und dann auf die \u00e4ltesten Forderungen anzurechnen. (9) Der K\u00e4ufer ist nicht berechtigt, gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer eine Abzugserkl\u00e4rung abzugeben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(10) Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Verk\u00e4ufer zur Sicherung von Forderungen angenommen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(11) F\u00fcr den Fall, dass die Ware bestellt wird und der Verk\u00e4ufer sie nicht abholt, von der Bestellung zur\u00fccktritt oder anderweitig die Erf\u00fcllung des Vertrages einstellt, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 25% des Bruttowertes des nicht erf\u00fcllten Teils der Bestellung zu verlangen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(12) Im Falle der Stornierung eines Auftrags zur Lieferung von Waren auf Einzelbestellung des Kunden betr\u00e4gt die H\u00f6he der Vertragsstrafe 100% des Bruttowertes der Ware. Etwaige vom K\u00e4ufer im Zusammenhang mit dieser Bestellung geleistete Vorauszahlungen werden auf die vorgenannte Vertragsstrafe angerechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>(13) Der Verk\u00e4ufer hat in jedem Fall das Recht, einen \u00fcber die Vertragsstrafen hinausgehenden Schadensersatz bis zum vollen Wert des entstandenen Schadens zu verlangen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>XI. Schlussbestimmungen&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Rechtsbeziehungen mit dem K\u00e4ufer richten sich ausschlie\u00dflich nach polnischem Recht. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen, die sich aus diesen Bestimmungen ergeben, ist der Sitz des Verk\u00e4ufers.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(14) Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, dem Verk\u00e4ufer jede \u00c4nderung seines Sitzes oder Wohnsitzes und seiner Zustellanschrift unverz\u00fcglich schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gelten Lieferungen an die in der Bestellung oder in unterzeichneten Vertr\u00e4gen oder sonstigen gesch\u00e4ftlichen Vereinbarungen angegebenen Adressen als wirksam.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Verk\u00e4ufer und der K\u00e4ufer bem\u00fchen sich um eine g\u00fctliche Beilegung von Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Erf\u00fcllung von Vertr\u00e4gen entstehen, die unter diese AVB fallen. Ist eine g\u00fctliche Einigung nicht m\u00f6glich, so sind alle Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus diesen AVB ergeben, durch die f\u00fcr den Sitz des Verk\u00e4ufers zust\u00e4ndigen ordentlichen Gerichte zu entscheiden. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Recht vor, bei dem f\u00fcr den K\u00e4ufer zust\u00e4ndigen Gericht Klage zu erheben, wenn dies die Beilegung der Streitigkeit beschleunigen kann.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3 Die Abtretung von Rechten aus einem mit dem Verk\u00e4ufer\/K\u00e4ufer geschlossenen Vertrag oder einem erteilten Auftrag an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Verk\u00e4ufers\/K\u00e4ufers unzul\u00e4ssig.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Sollten einzelne Bestimmungen der AVB durch die Einf\u00fchrung anderer gesetzlicher Regelungen unwirksam sein, so bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen wirksam.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Mit der Annahme der AGB willigt der K\u00e4ufer in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den Verk\u00e4ufer zum Zwecke der Auftragsabwicklung sowie zu Marketingzwecken im Zusammenhang mit seiner T\u00e4tigkeit ein.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Mit der Annahme dieser AGB erkl\u00e4rt sich der K\u00e4ufer mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den Verk\u00e4ufer und die in seinem Namen handelnden Personen in Polen und im Ausland im Zusammenhang mit der Erf\u00fcllung von Kaufvertr\u00e4gen \u00fcber die vom Verk\u00e4ufer angebotenen Waren und zu Marketingzwecken im Zusammenhang mit der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit des Verk\u00e4ufers einverstanden. Der K\u00e4ufer verf\u00fcgt \u00fcber alle Rechte, die sich aus den einschl\u00e4gigen gesetzlichen Bestimmungen ergeben, insbesondere aus den Bestimmungen des Gesetzes vom 29. August 1997 \u00fcber den Schutz personenbezogener Daten (Gesetzblatt von 1997, Nr. 133, Pos. 883 in der ge\u00e4nderten Fassung); insbesondere hat er das Recht auf Einsicht in seine eigenen Daten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(7) In Angelegenheiten, die in diesen AGB nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches und des Gesetzes vom 12. Juni 2003 \u00fcber die Zahlungsbedingungen im Handelsverkehr (GBl. 2003, Nr. 139, Pos. 1323) entsprechend.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Og\u00f3lne Warunki Sprzeda\u017cy \u2013 w tym wymagania dla dostawc\u00f3w firmy Zak\u0142ady Mechaniczno Remontowe Jurex I Ryszard Pilis &#8211; z siedzib\u0105 w Piasecznie&nbsp; 05-502 Piaseczno ul. Okr\u0119\u017cna 32B, NIP: PL123-155-57-38&nbsp; Postanowienia og\u00f3lne&nbsp; 1. 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